Klotzbach Rechtsanwälte

Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Die Gebühren für anwaltliche Beratung und Dienstleitung werden seit dem 1.07.2004 in der Regel nach dem RVG berechnet. In einem an dem Gegenstandswert orientierten Vergütungsverzeichnis ist dort konkret geregelt, welcher Gebührensatz für welche anwaltliche Tätigkeit zugrunde zu legen ist. Während die Gebührensätze für gerichtliche Tätigkeiten starr geregelt sind, besteht für außergerichtliche Tätigkeiten die Möglichkeit, bei der Berechnung der Gebühren den Umfang und die Schwierigkeit sowie die Bedeutung der Angelegenheit für den Mandanten adäquat zu berücksichtigen.

Die Grundlagen der Anwaltsgebühren sowie ein aktuelles Vergütungsverzeichnis können unter www.brak.de eingesehen werden.

Erstberatung

Auch für ein erstes Beratungsgespräch wird gemäß RVG eine Gebühr fällig, die sich ebenfalls nach dem Gegenstandswert richtet. Bei einem Verbraucher ist die Höhe der Erstberatungsgebühr auf 190,00 € zzgl. Mehrwertsteuer und Auslagen begrenzt.

Zumeist kann im Rahmen der Erstberatung geklärt werden, welche rechtlichen Möglichkeiten dem Mandanten zustehen und welches Kostenrisiko besteht. Wird sodann ein Mandat erteilt, werden die Gebühren für die weitere Tätigkeit in derselben Angelegenheit mit der Erstberatungsgebühr verrechnet.

Unabhängig vom Zeitaufwand berechnen wir bei Verbrauchern für die persönliche Erstberatung eine Gebühr in Höhe von pauschal 100,00 € incl. Mehrwertsteuer. Bei Erstberatung per E-Mail ermäßigt sich die Erstberatungsgebühr in der Regel auf eine Pauschale in Höhe von 75,00 € incl. Mehrwertsteuer.

Honorarvereinbarung

Um Kostentransparenz zu schaffen, besteht seit dem 1.07.2006 auch die Möglichkeit, die Gebühren für außergerichtliche Tätigkeiten frei zu vereinbaren. Hierbei kann eine konkrete Honorarvereinbarung auf Stundenbasis getroffen oder ein fester Pauschalpreis für die gesamte zu erbringende Leistung vereinbart werden.

Unser Stundensatz für anwaltliche Betreuung und Beratung beträgt – abhängig von Komplexität, Schwierigkeit und Haftungsrisiko - in der Regel 180,00 € zzgl. Mehrwertsteuer.

Rechtsschutzversicherung

Sofern der Mandant über eine Rechtsschutzversicherung verfügt und für die konkrete Angelegenheit eine Kostendeckung erteilt wurde, entstehen grundsätzlich keine weiteren Kosten. Selbstverständlich wird die Abwicklung gegenüber der Rechtsschutzversicherung von uns übernommen.

 

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