Klotzbach Rechtsanwälte

Rechtsgebiete

Unsere Tätigkeit umfaßt im Wesentlichen folgende Rechtsgebiete. Soweit im Einzelfall eine notarielle Beurkundung erforderlich ist, arbeiten wir mit mehreren Notaren zusammen.

:immobilienrecht

Wir sind Ansprechpartner für alle, die Immobilien nutzen oder mit deren Entwicklung, dem Bau, dem Erwerb, der Bewirtschaftung, der Aufteilung oder Verwertung zu tun haben.

Beispielsweise beraten und verteten wir unsere Mandanten umfassend und qualifiziert in folgenden Bereichen rund um die Immobilie:

immobilienerwerb/ -veräußerung
Von der rechtlichen Analyse des jeweiligen Objektes über die Begleitung der Kaufvertragsverhandlungen und die Gestaltung bzw. Überprüfung des individuellen Immobilienkaufvertrages bis zur Durchsetzung etwaiger Regreß- oder Mängelansprüche.

immobiliennutzung/ -bewirtschaftung
Aushandeln und rechtssichere Gestaltung sowie Optimierung von Miet- und Pachtverträgen zur Risikominimierung und Steigerung der Werthaltigkeit Ihrer Immobilie; Beratung und Durchsetzung bzw. Abwehr von Ansprüchen für Vermieter und Mieter während der gesamten Nutzungsphase bis zur Beendigung des Mietverhältnisses und Einleitung der Zwangsvollstreckung und -verwaltung.

immobilienvermittlung
Beratung bei der Gestaltung von Maklerverträgen sowie Prüfung und Durchsetzung bzw. Abwehr von Provisionsansprüchen.

wohnungs- und teileigentum (WEG)
Fertigung von Teilungserklärungen und Gemeinschaftsordnungen sowie die Unterstützung der Verwaltung, die Beratung und Vertretung bei Streitigkeiten der Wohnungseigentümer untereinander oder die Durchführung von Anfechtungsverfahren.

privates baurecht
Von der Vertragsgestaltung über die Beitreibung offener Zahlungen und die Geltendmachung von Baumängeln bis zur Durchführung von Beweissicherungsverfahren

:verkehrsrecht

Für eine schnelle, effiziente und umfassende Unfallregulierung kümmern wir uns um die Geltendmachung und Durchsetzung sämtlicher Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche gegenüber Unfallgegner und Versicherung.

Neben der Abwicklung von Unfallsachen übernehmen wir selbstverständlich auch die Verteidigung unserer Mandanten in Verkehrsordnungswidrigkeiten und -strafverfahren bzw. Bußgeldsachen.

:arbeitsrecht

Im Rahmen der Vertretung und Beratung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern übernehmen wir beispielsweise die vertragliche Ausgestaltung von Arbeitsverhältnissen, die Prüfung von Rechten und Pflichten aus bestehenden Arbeitsverträgen oder die rechtliche Einschätzung und Durchführung von oder die Verteidigung gegen Kündigungen.

Soweit eine Streitbeilegung zur Vermeidung einer arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzung scheitert, übernehmen wir auch Ihre Prozessvertretung vor dem Arbeitsgericht.

:allgemeines zivilrecht/ vertragsgestaltung

Neben unseren Kerngebieten beraten und vertreten wir unsere Mandanten selbstverständlich auch auf den sonstigen Gebieten des allgemeinen Zivilrechts, etwa dem Erbrecht, dem Kaufrecht, dem Werkvertragsrecht, dem Darlehensrecht oder dem Haftungs- und Schadensersatzrecht.

Wir überprüfen, gestalten und optimieren Verträge und Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), machen etwaige Vertragsstörungen oder Schadensersatzansprüche geltend und setzen diese konsequent für unsere Mandanten durch.

:gesellschafts- und handelsrecht

Nach der Beratung und Begleitung bei der Wahl der richtigen Gesellschaftsform helfen wir bei der Gründung von Kapital- und Personengesellschhaften und der Gestaltung gesellschaftsrechtlicher Verträge.

Wir denken unternehmerisch und begleiten unsere Mandanten bei der rechtlich optimalen Lösung für ihre Geschäftsideen.

:forderungsbeitreibung

Schnelle, effektive und kostengünstige Beitreibung von Außenständen - von der ersten Mahnung über den gerichtlichen Mahbescheid bis zur Zwangsvollstreckung. Hierbei nutzen wir alle Möglichkeiten moderner EDV und die Vorteile des automatisierten Mahnverfahrens.
Sämtliche Kosten unseres Forderungsinkasso sind prinzipiell durch den Schuldner zu tragen. Nur bei einem Ausfall der Forderung durch Insolvenz berechnen wir unseren Mandanten eine geringe, vorher festgelegte Bearbeitungsgebühr.
Zur Vermeidung von Liquiditätsproblemen durch konsequentes Forderungsmanagement kann auf Wunschauch auch die gesamte Mahnabteilung auf unsere Kanzlei ausgelagert werden.

Erstberatung per E-Mail

Neben dem persönlichen Gespräch in unserem Büro besteht auch die Möglichkeit einer individuellen Erstberatung per E-Mail. Auf diesem Wege kann insbesondere in eilbedürftigen Angelegenheiten schnell und ohne vorherige Terminsvereinbarung ein erster anwaltlicher Rat bzw. eine rechtliche Einschätzung des geschilderten Problems eingeholt werden.

Für Ihre Anfrage benutzen Sie bitte unser Kontakt-Formular unter Angabe Ihrer vollständigen Postadresse. Neben der vollständigen Sachverhaltsschilderung werden hier zur Vermeidung einer etwaigen Interessenkollision auch die Daten der Gegenseite benötigt (soweit vorhanden). Anonyme oder unvollständige Anfragen können nicht bearbeitet werden.

Ihre Anfrage wird nach Eingang umgehend bearbeitet und Sie erhalten werktags in der Regel innerhalb von 24 Stunden die gewünschte Auskunft.

Für den Fall, daß Ihre Anfrage für eine Online-Beratung zu umfangreich oder aus anderen Gründen nicht geeignet ist und ein persönliches Gespräch erfordert, wird Ihnen dies vorab kostenfrei mitgeteilt. Anderenfalls wird für die Erstberatung per E-Mail eine Pauschalvergütung in Höhe von 75,00 € incl. Mehrwertsteuer berechnet.

Sollten die Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) im Einzelfall niedriger ausfallen, werden die gesetzlichen Gebühren in Ansatz gebracht. Wird in der Folge eine weitere Bearbeitung der Angelegenheit gewünscht, wird die Erstberatungsgebühr mit den dann entstehenden Gebühren verrechnet.

Abschließend weisen wir darauf hin, daß die Versendung von Informationen und Dokumenten per E-Mail mit Risiken behaftet ist. Insbesondere kann nicht ausgeschlossen werden, daß sich Dritte Zugang zu den Daten verschaffen, von ihnen Kenntnis nehmen und sie verändern oder daß Daten verfälscht, unvollständig, verzögert oder gar nicht beim Empfänger eingehen. Darüber hinaus können gesendete elektronische Mitteilungen Viren oder andere Komponenten enthalten, die ein anderes Rechnersystem stören oder ihm Schaden zufügen können. Es wird keine Haftung für eventuelle Schäden übernommen, die dem Empfänger oder Dritten aus einer solchen Versendung entstehen können.

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